Nominalkapital
Nominalkapital
Siehe: nominelles Eigenkapital, Grundkapital
Das Nominalkapital, auch Nennkapital genannt, ist das ausgewiesene Grundkapital einer Aktiengesellschaft (AG) oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) bzw. das Stammkapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Es wird gemäß § 272 HGB Absatz 1 HGB als "gezeichnetes Kapital" bezeichnet.
Das Nominalkapital, auch Nennkapital genannt, ist das ausgewiesene Grundkapital einer Aktiengesellschaft (AG) oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) bzw. das Stammkapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Es wird gemäß § 272 HGB Absatz 1 HGB als "gezeichnetes Kapital" bezeichnet.